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       Hinweis:

      Einige Zeichnungen/Ölbilder sind nach Fotografien entstanden, die ich im Internet entdeckt habe. Um 
      Auseinandersezungen mit den Fotografen, wegen des Urheberrechtsgesetzes zu vermeiden, möchte ich
      darauf hinweisen, dass es nach §24 (UrhG) erlaubt ist, ein Foto als Vorlage zur Schaffung eines neuen
      Werkes zu benutzen.

       UrHG § 24 Freie Benutzung

      (1) Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geshaffen worden ist,
      darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden.

      (2) Absatz 1 gilt nicht für die Benutzung eines Werkes der Musik, durch welche eine Melodie erkennbar
      dem Werk entnommen und einem neuen Werk zugrunde gelegt wird.

      Quelle: gesetze-im-internet.de

 

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